Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen der Firma ITC IT-Consulting GmbH (nachfolgend Fa. ITC genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und die Fa. ITC diesen nicht widerspricht. Zusagen, Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
II. Lieferungen und Leistungen
Angebote der Fa. ITC sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Fa. ITC, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen des Kunden aus der Auftragsbestätigung der Fa. ITC.
Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Die Fa. ITC behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor.
Eigenschaften des Kaufgegenstandes sind nur zugesichert, soweit sie schriftlich ausdrücklich vereinbart worden sind.
Die Fa. ITC ist nicht verpflichtet, von ihr gelieferte Waren im Rahmen der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen des Käufers zu verbinden.
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindliches Fixgeschäft vereinbart. Liefertermine gelten als eingehalten wenn vor Ihrem Ablauf die Gefahr auf den Kunden übergegangen ist. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass der Fa. ITC sämtliche vom Kunden zu beschaffende Informationen und Genehmigungen rechtzeitig zugehen. Erfolgt die Versendung versandbereiter Ware aufgrund eines Umstandes nicht, den die Firma ITC nicht zu vertreten hat, so kann die Firma ITC diese Produkte oder Teile davon auf Kosten des Kunden einlagern.
Die Fa. ITC kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von der Fa. ITC verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde der Fa. ITC erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 30 Tage) gesetzt hat.
Liefertermine verlängern sich für die Fa. ITC angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von der Fa. ITC nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport etc.. Die Fa. ITC behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
Wird eine Lieferung ohne unser Verschulden unmöglich, sind wir von der Pflicht zur Lieferung frei.
Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gehen zu Lasten des Kunden. Alle Preise und Nebenkosten richten sich nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen und werden per Rechnung ausgewiesen.
Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Unbeschadet einer anders laufenden Bestimmung des Kunden werden Zahlungen auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Schecks werden nur erfüllungshalber akzeptiert. Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, bei Verbrauchern im Sinne des §13 BGB, ansonsten in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Unternehmern im Sinne von §14 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unbenommen.
Der Kunde kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis. Er kann gegenüber Forderungen der Firma ITC mit Gegenansprüchen nur aufrechen, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Werden beim Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder hat er seine Zahlungen eingestellt, so werden etwaige Zahlungszielvereinbahrungen hinfällig. Bei einer etwaigen Stundungsvereinbahrung ist die Firma ITC zu deren Widerruf berechtigt. Die Firma ITC kann dann Erfüllung und im Falle des Verzuges Schadensersatz nach Maßgabe dieser AGB verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt werden. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
IV. Auftragsänderung, Auftragsstornierung, Rücktritt und pauschalierter Schadensersatz
Ändert oder storniert ein Kunde den Auftrag, so ist die Firma ITC berechtigt, als Schadensersatz entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern, mindestens jedoch 25,- € zum Ausgleich der entstandenen Kosten. Die Geltendmachung eines im Einzelfall höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
Steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §355 BGB zu, ist er berechtigt seinen Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen oder die Ware innerhalb dieser Frist an die Firma ITC zurückzusenden. Die Versandkosten der Rücksendung wird die Firma ITC dem Kunden erstatten, wenn der Widerruf oder die Rücksendung rechtzeitig erfolgte und der Bestellwert 40,- € übersteigt.
Wenn die Firma ITC berechtigt ist, vom Vertrag zurücktreten und von diesem Recht gebrauch macht, kann Schadensersatz verlangt werden. Sofern die Firma ITC Schadensersatz verlangt, beträgt dieser 20 % vom Kaufpreis. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma ITC einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der Fa. ITC bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher oben genannter Ansprüche zur Sicherheit an die Fa. ITC ab. Die Fa. ITC darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Auf Verlangen von der Fa. ITC wird der Kunde der Fa. ITC Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Fa. ITC hinweisen und die Fa. ITC unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für die Fa. ITC. In diesem Falle erwirbt die Fa. ITC einen Allein- oder Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Fa. ITC an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf die Fa. ITC zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. ITC gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Auf Verlangen des Kunden wird die Fa. ITC Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 % übersteigen.
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der Fa. ITC. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Fa. ITC über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzen.
VI. Gefahrübergang
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Im kaufmännischen/unternehmerischen Verkehr geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Geschäftspartner über. Erfüllungsort sämtlicher Leistungen der Fa. ITC ist 86653 Monheim.
VII. Mitwirkungspflicht des Kunden, Mängelrüge
a) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder Unternehmer im Sinne von §14 BGB, so ist er nach jeder Lieferung oder Leistung zur unverzüglichen Untersuchung und unverzüglichen Mängelrüge entsprechend §377 HGB verpflichtet. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung erfolgen.
b) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von §13 BGB, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung schriftlich zu rügen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche unserer Leistungen unverzüglich nach Anlieferung und Installation auf ihre Beschaffenheit hin zu überprüfen.
d) Andere Mängel müssen unverzüglich, nachdem sie feststellbar sind, schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch bei erfolgter Nach- und Ersatzlieferung.
e) Der Kunde ist verpflichtet, Daten und Programme vor Beginn unserer Dienstleistungen zu sichern.
VIII. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsrechte des Kunden, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder Unternehmer im Sinne von §14 BGB ist, setzen voraus, dass dieser seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB erfüllt hat.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt im kaufmännischen/unternehmerischen Verkehr 12 Monate, im Übrigen 24 Monate ab Auslieferung an den Kunden. Dies ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde. Die in unseren öffentlichen Äußerungen, z.B. Werbung, Preislisten, Abbildungen, enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche Äußerungen eines Herstellers oder seines Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit, wenn sie vertraglich vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu eigen gemacht haben. Angaben über die Beschaffenheit von Waren oder Leistungen stellen keine Garantien gem. §§ 276 Abs. 1, 443 BGB dar.
c) Die Parteien stimmen darin überein, dass nach dem Stand der Technik bei Standardsoftware Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
d) Im Falle eines Mangels gewährt die Firma ITC in erster Linie Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach ihrer Wahl. Die Firma ITC ist zur mehrfachen Ersatzlieferung bzw. zur mehrfachen Nachlieferung berechtigt, solange dies dem Kunden zumutbar ist.
e) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Recht Schadensersatz zu verlangen bleibt unberührt und richtet sich nach Ziffer X dieser AGB. Vor Eintreten der Unzumutbarkeit hat der Kunde jedoch schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
f) Wir übernehmen für diesen Fall die zur Nacherfüllung notwendigen Kosten. Alle sonstigen mit der Nachbesserung verbundenen Nebenkosten trägt der Kunde, es sei denn, diese Kosten stehen außer Verhältnis zum Auftragswert. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweiligen gültigen Verrechnungssätzen der Firma ITC berechnet. Verstreicht eine uns schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist ergebnislos, oder ist die Firma ITC zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage oder ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz (Ziffer VIII e) bleibt unberührt. Einer Nachfristsetzung bedarf es in den gesetzlich geregelten Fällen der §§440, 636 BGB nicht. Im Falle des Rücktritts oder der Nachlieferung wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Kunden zur voraussichtlichen Nutzungsdauer ergibt.
g) Im Falle der Nachbesserung erwirbt die Firma ITC mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferung wird die Firma ITC mit Eingang des Austauschgerätes oder der Austauschkomponente beim Kunden Eigentümerin der auszutauschenden Geräte bzw. Komponenten.
h) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden
i) Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
j) Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn wir eine Garantie übernommen haben oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden auf einer Pflichtverletzung beruhen.
k) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Gleiches gilt wenn die Leistung der Firma ITC durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weißt nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
l) Alle weitern oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
IX. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.
Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hinzuweisen. Er hat jede Vertragsverletzung eines Anwenders unverzüglich an die Firma ITC zu melden.
Die Firma ITC übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die Firma ITC von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die Firma ITC von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
X. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder für Körperschäden oder wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Im Falle höherer Gewalt erlischt jegliche Verpflichtung der Firma ITC zur Leistung von Schadensersatz.
Die Haftung für einen von der Firma ITC zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (z.B. Backup).
In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von der Firma ITC zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von Firma ITC abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Firma ITC ist im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.
XI Rückgriffsansprüche des Verbrauchers
Rückgriffsansprüche des Verbrauchers gegen die Firma ITC gemäß §§478, 479 BGB bestehen nur insoweit, als der Verbraucher mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
XII Garantie
Soweit individualvertraglich Garantien gegeben werden, stehen dem Kunden im Garantiefall ungeachtet der Vorschriften dieser AGB, die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung angegebenen Bedingungen zu.
XIII Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Ist der Kunde Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung 86653 Monheim und der Amtsgerichtsbezirk Nördlingen – Donauwörth, für Landgerichtliche Angelegenheiten das Landgericht Augsburg. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel und Scheckprozess. Die Firma ITC darf den Kunden auch an seinem Sitz oder Aufenthaltsort verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
XIV Streitbeilegungsverfahren
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.
XV Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Falle sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt nahe kommt.
Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein Unternehmer im Sinne von §14 BGB ist und das Schuldverhältnis vor dem 01.01.2002 entstanden ist.
XVI Widerrufrechts bei Fernabsatz- Kaufverträgen gem. §312 d BGB
Beanstandungen und ein Widerruf kann der Verbraucher an folgende Adresse senden:
Firma ITC IT-Consulting GmbH, Nimrodstraße 9, 86653 Monheim
Vertretungsberechtigt sind die Geschäftsführer Norbert Ferber und Volker Weinrich.
Monheim, 31.01.2017